„Partizipation“, ein Wort, dass in den letzten Jahren in aller Munde ist und gesetzlich verankert ist. Partizipation bedeutet Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern. Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) regelt die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen. In §16 des KiBiz heißt es:

  • „Die Bildungs- und Erziehungsarbeit wirkt darauf hin, Kinder zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen und damit ein demokratisches Grundverständnis zu entwickeln. Daher sollen Kinder ihrem Alter, Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen entsprechend bei der Gestaltung des Alltags in der Kindertageseinrichtung mitwirken. Sie sind vom pädagogischen Personal bei allen sie betreffenden Angelegenheiten alter- und entwicklungsgerecht zu beteiligen.“
  • „Zum Wohl der Kinder und zur Sicherung ihrer Rechte sind in Kindertageseinrichtungen geeignete Verfahren der Beteiligung und Mitbestimmung sowie die Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten vorzusehen und zu praktizieren.“

 

Wir beziehen die Kinder bei der Gestaltung des Kita-Alltags mit ein. Die Kinder bringen sich, ihre Ideen, Empfindungen und Sichtweisen ein und beeinflussen dabei aktiv ihren Alltag. Wir verständigen uns im Team regelmäßig über die Selbst- und Mitbestimmungsrechte der Kinder, reflektieren diese und binden die Kinder altersgemäß mit ein. Die Kinder kennen ihre Rechte und wissen, dass sie jederzeit bzw. in Gesprächsrunden und Sitzkreisen, ihre Meinung sagen dürfen und ihre Themen einbringen können. Dabei werden sie ernst genommen und wertgeschätzt. So gehen wir auf Beschwerden, Interessen und Ideen der Kinder situativ ein. Die Fachkräfte haben selbstverständlich auch die ruhigeren Kinder im Blick, bei denen das Befinden eher durch ihr Verhalten, Mimik und Gestik gezeigt wird.

Natürlich werden auch die Eltern über die Rechte der Kinder informiert.

Hier einige Beispiele zu Partizipation in der Kindertageseinrichtung:

  • Abstimmung, welches Spielmaterial in die Gruppe kommt
  • Mit wem möchte ich spielen?
  • In welchem Bereich möchte ich spielen?
  • Wann gehe ich frühstücken?
  • Freie Entscheidung, in welcher Gruppe man essen möchte
  • Kinder suchen sich während der Eingewöhnung ihre Bezugsperson selber aus
  • Individuelle Ruhephasen
  • Abstimmung, z.B. welche Laternen zum Basteln zu Verfügung stehen
  • Etc…….

 

Die UN-Kinderrechte wurden 1989 von den vereinten Nationen beschlossen. Sie betonen die eigenen Bedürfnisse und Interessen der Kinder.